CAREkonkret - 12.09.2025 | Gerd Nett | AMBULANT

Die Realität sieht anders aus

Von Gerd Nett GIm dritten Teil der Serie (Baustelle Vergütung, care konkret 35/2025) beschreibt Frau Dunker die geplante verlängerte Anpassungsfrist für "Tarifanlehner". §72 Abs. 3b Satz 6: "Tritt im Fall von Satz 1 Nummer 1 bis3 eine Änderung im Hinblick auf die in dem jeweiligen Tarifvertrag oder in den jeweiligen kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen vereinbarte Entlohnung ein, haben die in Satz 1 genannten Pflegeeinrichtungen die erforderlichen Anpassungen der von ihnen gezahlten Entlohnung spätestens innerhalb von drei (Anm. d. V.: vormals zwei) Monaten vorzunehmen, nachdem ...
Neugierig geworden?
Jetzt einloggen und weiterlesen!
Melden Sie sich jetzt an und Sie erhalten Zugriff auf sämtliche Inhalte Ihrer VincentzWissen Bibliothek. Sie haben noch keinen Zugriff? Dann schließen Sie jetzt das kostenpflichtige Abo ab und wählen Sie aus unseren umfangreichen Abo-Modellen die für Sie infrage kommende Variante aus. Oder wählen Sie das Probeabo, mit dem Sie Vincentz Wissen vier Wochen lang kostenlos testen können.
Login
Probeabo
(5 Lizenzen)
Abonnement (5 Lizenzen)