Vereinbarungen über eine Platz- und Reservierungsgebühr für die Zeit vor dem tatsächlichen Einzug des Pflegebedürftigen in ein Pflegeheim sind auch gegenüber privat Versicherten unzulässig. Die Klägerin, mittlerweile verstorben, hatte eine private Pflegeversicherung abgeschlossen. Seit dem 4. Januar 2016 war sie pflegebedürftig und musste in einem Pflegeheim untergebracht werden. Der Sohn der Klägerin, der den Prozess fortführte, schloss mit dem Pflegeheimbetreiber einen Vertrag für die vollstationäre Pflegeeinrichtung ab. Vertragsabschluss war am 12. Februar 2016. Vertragsbeginn war der 15. Februar 2016. Der Vertrag sah eine Platzgebühr in Höhe von 75 Prozent der Entgelte ...