VG Regensburg, Beschluss vom 16. Juli 2024, AZ: RN 5 S 24.865 Die Dienstpläne zum Nachweis, ob die Fachkraftquote erfüllt ist, gelten nur dann als hinreichend, wenn die Dienstpläne auch transparent sind. Uberprüft die Heimaufsicht die Einhaltung der Fachkraftquote während der Tag- und Nachtschicht, wird der Nachweis im Wesentlichen durch die Vorlage der Dienstpläne geführt. Allerdings gelingt der Nachweis nur dann, wenn die Dienstpläne transparent sind und keine weiteren Unterlagen herangezogen werden müssen, um die durchgängige Einhaltung der Quoten nachvollziehen zu können. Ist ein Dienstplan lückenhaft, widersprüchlich und kann erst durch Hinzuziehung des Zeiterfassungssystems nachträglich die ...