Vielfach hat sich die wirtschaftliche Situation für die stationäre Pflege in den letzten Monaten verschärft. Dazu tragen nicht nur der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und die Stärkung ambulanter Strukturen bei, sondern auch die deutlich veränderte Vergütungssystematik für die Einrichtungen. Gerade Einrichtungen mit geringeren Platzzahlen sind durchaus wirtschaftlichen Risiken ausgesetzt. Um Einrichtungen mehr Flexibilität für die Umsatzgestaltung an die Hand zu geben, hat der Gesetzgeber ihnen die Möglichkeit eingeräumt, gemäß § 85 Abs. 7 SGB XI auch während des laufenden Pflegesatzzeitraums neue Pflegesätze zu beantragen. Diese Möglichkeit ist nicht neu. Bereits vor Einführung der Pflegestärkungsgesetze konnten die Vertragsparteien zu neuen Pflegesatzverhandlungen ...