Im Zuge des durch die Corona-Pandemie geänderten Infektionsschutzgesetzes sind die Bundesländer ermächtigt worden (§ 35 Abs. 3 Infektionsschutzgesetz), eigene Verordnungen zum Hygieneschutz in Pflegeheimen und Einrichtungen der Behindertenhilfe zu erlassen. Das Land Brandenburg hat hiervon Gebrauch gemacht und zum 30. September 2024 eine entsprechende Verordnung (Brandenburgische Pflegehygieneverordnung - BbgPflegeHygV) in Kraft gesetzt. Diese schließt Expertenkreisen zufolge eine wichtige Lücke in der sektorenübergreifenden Versorgung pflegebedürftiger Menschen. Die insgesamt zwölf Paragrafen umfassende Verordnung orientiert sich in der Gliederung am Infektionsschutzgesetz, sie regelt "Maßnahmen zur Verhütung, Erkennung, Erfassung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten" (§ 1) und gilt für vollstationäre Pflegeeinrichtungen nach ...