KG Berlin, Urteil vom 10.6.2020, AZ: 24 O 164/19, LG Berlin, Urteil vom 1.10.2019 AZ: 15 O 524/18 In dem Schreiben der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) werden die Einrichtungen aufgefordert, gebührenpflichtige Musiknutzungen in Aufenthaltsräumen der Einrichtung und den TV- und Radioempfang durch Weiterleitung direkt in die einzelnen Zimmer über den bekannten Fragebogen der GEMA anzumelden und einen Einzelvertrag zu schließen. Inzwischen gibt es eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 10. Juni 2020, auf die sich die GEMA beruft. Das Thema ist jedoch aus unserer Sicht wesentlich komplexer und die Entscheidung ...