Die Entscheidung: LG Bielefeld ist vom 3.6.2024, Az. 8 O 371/23. Aus Gründen einer erhöhten Schutzbedürftigkeit werden hohe Hürden an die Möglichkeit einer Kündigung eines Wohn- und Pflegevertrags für Träger von Pflegeheimen gestellt. Nach § 12 Abs. 1 S. 1 WBVG kann das Pflegeheim den Vertrag nur aus wichtigem Grunde kündigen. Das Landgericht Bielefeld stellte in einem erstrittenen Urteil klar, dass wiederholtes Rauchen einen derartigen schuldhaften und groben Verstoß gegen die vertraglichen Pflichten darstellt, sodass das Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann und der Vertrag daher aus wichtigem Grunde gekündigt werden darf, § ...