Die Entscheidung: LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 2.7.2024, AZ: 19 Sa 1150/23 Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) regelt die Option, dass Arbeitsverträge auch befristet abgeschlossen werden können. Neben der Befristung aus sachlichen Gründen - bspw. zur Elternzeitvertretung - ist unter engen Voraussetzungen auch eine Befristung ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Höchstdauer von zwei Jahren als sogenannte "Zeitbefristung" möglich. Mit Ablauf der Befristung endet das Arbeitsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Hierbei lässt es das TzBfG zu, dass vereinbart werden kann, dass eine Kündigung während der Laufzeit der Befristung möglich sein soll. Im Falle ...