Altenheim
- 02.04.2024
| RECHTSFORUM|HEIMRECHT
BayVGH, Beschluss vom 1.3.2024 AZ: 12 CS 24.194
Klare Ansage des BayVGH zur Reaktionszeit auf Rufsignal
Die Antragstellerin ist Betreiberin einer stationären Pflegeeinrichtung (siehe hierzu Altenheim 3/2024). Sie installierte eine Rufanlage in ihrer Einrichtung für die Bewohner. Mit der Rufanlage können die Bewohner einen Mitarbeiter oder Mitarbeiterin der Einrichtung zu sich rufen, sei es zur Hilfe bei einfachen Verrichtungen oder im Notfall. Die Rufanlage hat ein eigens automatisch geführtes Protokoll. Dieses Protokoll zeichnet den Zeitpunkt der Betätigung des Rufschalters durch den Bewohner und den Zeitpunkt des Abschaltens der Rufglocke auf. Nicht aufgezeichnet werden die Zeitpunkte, wann der Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin auf den Ruf reagierte und in welcher Form. Folglich kann nicht die pflegerische Reaktionszeit anhand ...