Altenheim
- 01.05.2016
| Sascha Engelke
| PANORAMA
Finanzierung der Ausbildung in der Pflege
Niedersachsen regelt Azubi-Anteil am Stellenschlüssel
Die niedersächsische Pflegesatzkommission hat eine Empfehlung für den Anteil der Auszubildenden am Stellenschlüssel ausgesprochen. Diese macht eine vollständige Refinanzierung der Azubis möglich. Nach § 82a Abs. 2 SGB XI ist die Ausbildungsvergütung im Bereich der allgemeinen Pflegeleistungen (Pflegesätze) berücksichtigungsfähig. Dabei stehen den Kosten durch die Ausbildungsvergütung die produktiven Arbeitsleistungen der Auszubildenden gegenüber. Diese sind bei der Bestimmung der Beträge, die für die Ausbildungsvergütungen im Pflegesatz zu berücksichtigen sind, anzurechnen. Die Anrechnung erfolgt, indem die Auszubildenden bei der vorzuhaltenden Personalmenge anteilig Pflegehilfskräfte ersetzen Mit der Empfehlung vom29. Januar 2016 hat die Pflegesatzkommission diese Anrechnung produktiver Arbeitsleistungen der Auszubildenden auf ...