Die Kostenanteil der Sachkosten als Gegenstand der Pflegesatzverhandlung macht ca. 1/5 des Gesamtbudgets aus und findet insofern manchmal nicht die gleiche Berücksichtigung wie dies bei den Personalkosten der Fall ist. Durch die Veränderungen der politischen Rahmenbedingungen haben sich jedoch in den letzten Jahren erhebliche Steigerungen bei den Sachkosten entwickelt. Durch die Inflationsrate in 2022/2023 haben sich die Lebenshaltungskosten in stationären Pflegeeinrichtungen in nahezu allen Bereichen der Sachkosten überproportional gesteigert. Die bestehenden Vergütungsvereinbarungen mit den einzelnen Vergütungssätzen konnten vielfach keine hinreichende Kostendeckung mehr für die bestehenden Sachkosten der Einrichtungen erwirken. Daher war und ist es notwendig, die aktuellen Pflegesatzverhandlungen auch mit ...