Pflege ist Schwerarbeit - das hat die Österreichische Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) jetzt unmissverständlich klargestellt. Mit der Aufnahme der Pflegeberufe in die Schwerarbeitsverordnung ab 2026 wird der außergewöhnlichen physischen, psychischen und seelischen Belastung in diesem Handlungsfeld Rechnung getragen. Künftig wird die berufliche Pflegetätigkeit bei der Berechnung des Renteneintritts berücksichtigt. Das ist gut so, denn unter den gegenwärtigen Bedingungen kann niemand erwarten, dass eine Pflegkraft ihren Beruf bis zum Erreichen der Regelrente als Vollzeittätigkeit ausübt. Es sollte der Anspruch sein, in seinem Beruf in einer Vollzeittätigkeit bis zum Renteneintritt tätig sein zu können. In den Pflegeberufen stirbt dieses Ideal ...