Von Johannes Arndt Oft kann Streit zwischen Heimträgern und Aufsichtsbehörden leicht geschlichtet werden. In der Regel verfolgen beide dasselbe Ziel: gute Pflege. Dabei begegnet man sich auf Augenhöhe und die Beratung steht im Vordergr- und. Anders läuft es leider aktuell in Hessen. Dort verfolgt die Heimaufsicht in Fulda den Ansatz, jeder entgegenstehende Wille müsse gebeugt werden. Hierfür werden Zwangsgelder "für jeden Fall der Zuwiderhandlung" gegen behördliche Maßnahmen angedroht. Nach einigem Zuwarten werden diese dann in sechsstelliger Höhe festgesetzt. Die Anordnungen, deren Befolgen so erzwungen werden soll, sind aber oft unmöglich umsetzbar: So droht etwa ...