CAREkonkret - 24.04.2020 | AMBULANTE DIENSTE
BadenWürttemberg

Sonderparkrecht für ambulante Pflegedienste beschlossen

Stuttgart // Das Land Baden-Württemberg will ambulanten Pflegediensten mit Sonderparkrechten Unterstützung bieten. Damit soll sichergestellt werden, dass die pflegerische Versorgung vor Ort auch während der Corona-Krise aufrechterhalten werden kann. Mit einem Erlass ermöglicht das Verkehrsministerium unbürokratische Ausnahmegenehmigungen für Sonderparkrechte ambulanter Pflegedienste. "Die aktuelle Corona-Lage stellt eine große Belastung für die Beschäftigten im Gesundheitswesen und in der Pflege dar. Da gegenwärtig viele Menschen zu Hause bleiben oder im Homeoffice arbeiten, sind Parkplätze in Wohngebieten teilweise stärker genutzt als sonst. Die nun möglichen Sonderparkregelungen sollen die Pflegedienste entlasten", hofft Verkehrsminister Winfried Hermann (Bündnis 90/Die Grünen). ...
Neugierig geworden?
Jetzt einloggen und weiterlesen!
Melden Sie sich jetzt an und Sie erhalten Zugriff auf sämtliche Inhalte Ihrer VincentzWissen Bibliothek. Sie haben noch keinen Zugriff? Dann schließen Sie jetzt das kostenpflichtige Abo ab und wählen Sie aus unseren umfangreichen Abo-Modellen die für Sie infrage kommende Variante aus. Oder wählen Sie das Probeabo, mit dem Sie Vincentz Wissen vier Wochen lang kostenlos testen können.
Login
Probeabo
(5 Lizenzen)
Abonnement (5 Lizenzen)