Von Leon Steinbacher Die Bewohner einer stationären Pflegeeinrichtung haben grundsätzlich das Recht, Besuch von der Familie zu empfangen. In diesem Zusammenhang kommt es immer wieder zu Konflikten zwischen Angehörigen und der Pflegeeinrichtung. In den meisten Fällen kann ein Gespräch solche Konflikte bereits lösen. In manchen Fällen eskaliert die Situation jedoch derart, dass die Einrichtung ein Hausverbot ausspricht. Das Bundesverfassungsgericht hat sich nunmehr hierzu geäußert und klargestellt, wie ein solcher Fall rechtlich zu klären ist (Beschl. v. 23.01.2023, 2 BvR 2255/22). In der stationären Pflege ist das Hausrecht zweigleisig angelegt. Einerseits haben die Inhaber der Einrichtung ein ...