SRINGERPOOLS Serie Teil I Von Michael Küppers In den Regelungen des § 113c SGB XI "Persona lbemessung in vollstationären Pflegeeinrichtungen" (PeBeM) sind die neuen Höchstgrenzen für die Personalbemessung der Mitarbeitenden der Pflege und Betreuung festgelegt. Diese Höchstgrenzen können durch Regelungen auf Landesebene unterschritten, aber auch überschritten werden. Ein Mehr an Personal kann auch immer dann vereinbart werden, wenn sachliche Gründe vorliegen. Der Gesetzgeber nennt als einen sachlichen Grund im Absatz 2 des § 113c SGB XI ein betriebliches Ausfallkonzept. Hier soll das Mehr an Personal ganz oder teilweise in Personalpools oder im Rahmen vergleichbarer ...