CAREkonkret
- 27.02.2015
| STEFAN HAUPT
| HEIME
Filme, Musik, Hörfunk oder Fernsehsendungen in Gemeinschaftsräumen von Pflegeeinrichtungen
GEMA und MPLC: Wann sind Gebühren fällig?
Berlin // Es gibt vier Möglichkeiten in Seniorenheimen und stationären Pflegeeinrichtungen, Filme anzusehen: 1 . Der gewünschte Film läuft im Fernsehen. 2 . Man leiht den gewünschten Film in einer Videothek aus. 3 . Man kauft den Film zum Download. 4 . Man schaut sich den Film sofort im Wege des Streaming an, z. B. als Kunde eines Filmportals bzw. einer Mediathek. Sofern das in den eigenen vier Wänden geschieht, ist dieser Vorgang urheberrechtlich nicht relevant. Läuft der Film dagegen in den Gemeinschaftsräumen, Aufenthaltsräumen oder anderen Räumen, die den Bewohnern, deren ...