Das Verwaltungsgericht Halle hat bereits am 27. Juni dieses Jahres (Az.: 5 A 156/22 HAL) eine Grundsatzentscheidung getroffen, die positive Auswirkungen für Betreiber von Pflegeeinrichtungen in Sachsen-Anhalt und darüber hinaus hat. Uber die inzwischen rechtskräftige Entscheidung berichten die KMR Rechtsanwälte, die den Betreiber in dem Fall vertreten hatten, in einer Fachinformation auf ihrer Webseite. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob ein Betreiber die gestiegenen Investitionskosten angemessen auf die Bewohnerinnen und Bewohner umlegen durfte und ob eine Anordnung der Heimaufsicht zur Rückzahlung dieser Beträge rechtmäßig war. Das Gericht hob den Bescheid der Heimaufsicht, die eine teilweise Rückzahlung forderte, als ...