Von Prof. Ronald Richter Hamburg // Das Servicemodul "HPWiderspruch. de" soll bei Ablehnungen der Verordnungen häuslicher Krankenpflege für die Versicherten und die beteiligten Sozialstationen und ambulanten Pflegedienste schnell Rechtssicherheit herstellen, ob die Ablehnung oder Teilgenehmigung rechtmäßig ist oder nicht. Dazu wird, nachdem die ärztliche Verordnung und das Ablehnungs- oder Teilbefristungsschreiben der Krankenkasse übersandt wurde sowie eine Vollmacht des Versicherten, geprüft, ob ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg hat. Die Prüfung ist vollständig kostenlos. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 434 Widerspruchsverfahren geführt, von denen noch 88 in der Bearbeitung sind. 270 Widersprüche waren erfolgreich. ...