Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) in Nordrhein-Westfalen bereitet eine Novellierung des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG NRW) vor. Ziel ist eine deutliche Entbürokratisierung im Pflegesektor bei gleichzeitiger Wahrung der Schutzfunktion für pflegebedürftige Menschen. Laut MAGS soll die Reform vor allem Leistungsanbieter spürbar entlasten. Gleichzeitig plant das Ministerium, die gesetzliche Regelungsdichte zu reduzieren, um die Eigenverantwortung aller Beteiligten zu stärken. Das MAGS betont jedoch, dass der zentrale Schutzauftrag des WTG NRW gegenüber Menschen mit Pflegebedarf und Behinderungen weiterhin gewährleistet bleiben soll. Die Ruhrgebietskonferenz Pflege hat ein umfangreiches Vorschlagspaket für die Gesetzesreform eingebracht. Ein zentraler Punkt ...