Die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland hat am 12. Dezember umfangreiche Anpassungen der Vergütungen beschlossen. Die Entscheidung betrifft alle Beschäftigten, die nach den Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie entlohnt werden. Ab dem 1. März steigen die Gehälter um 3,7 Prozent, mindestens jedoch um 150 Euro monatlich. Besonders in unteren Einkommensgruppen entspricht dies einer Steigerung von bis zu 6,74 Prozent. Die Regelung gilt bis mindestens April 2026. Die Wechselschichtzulage erhöht sich von 130 auf 150 Euro und die Schichtzulage von 40 auf 60 Euro. Zudem steigt die Kinderzulage auf mindestens 100 Euro pro Kind. Auch Auszubildende und Praktikanten profitieren: Ihre Vergütungen steigen ebenfalls ...