Das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) führte ab dem 1.9.2022 eine Tariftreue für Pflegeeinrichtungen ein. Gemäß dieser Regelung muss eine Einrichtung entweder selbst tarifgebunden sein oder die Beschäftigten im Pflege- und Betreuungsbereich mindestens gemäß des regionalen Durchschnittsentgeltes vergüten. Die regionalen Durchschnittsgehälter werden bis zum 31.10. eines jeden Jahres aktualisiert und anschließend veröffentlicht. Die Umsetzung dieser neuen Werte in Einrichtungen, die die Durchschnittsvariante anwenden, ist jeweils zum 1.1. eines Jahres verpflichtend. Wir sind ein kommunales Pflegeunternehmen mit zwei stationären Pflegeeinrichtungen, drei Tagespflegen und verschiedenen ambulanten Angeboten. Insgesamt werden im Unternehmen 400 Mitarbeitende beschäftigt. Wir orientierten uns am DRK-Reformtarifvertrag, wendeten jedoch die Stufensteigerungen ...