Ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts kann sich positiv im Portemonnaie der vielen Arbeitnehmer mit Teilzeitjobs in Deutschland auswirken: Die höchsten deutschen Arbeitsrichter entschieden in Erfurt, dass sie bei Uberstundenzuschlägen nicht mehr schlechter behandelt werden dürfen als Vollzeitbeschäftigte. Damit müssen Teilzeitarbeitnehmer auch ab der ersten geleisteten Uberstunde einen Zuschlag erhalten. Eine Ausnahme wäre nur möglich, wenn die Ungleichbehandlung durch sachliche Gründe gerechtfertigt sei. Tarifliche Regelungen, nach denen Teilzeit-Arbeitnehmer erst dann Mehrarbeitszuschläge bekommen, wenn sie mit der Zahl der erbrachten Uberstunden die Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten überschritten haben, verstoßen laut Urteil gegen das Diskriminierungsverbot (8 AZR 370/20). Altenheim berichtete bereits in der ...