Die überarbeiteten "Qualitätsprüfungs-Richtlinien häusliche Krankenpflege und außerklinische Intensivpflege (QPR-HKP und AKI)" sind am 13. Juli 2024 in Kraft getreten. 020 trat das Gesetz zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz - GKV-IPReG) in Kraft. § 37c SGB V regelt seither, dass jede Person mit einem Bedarf an außerklinischer Intensivpflege selbst entscheiden kann, an welchem Ort sie versorgt werden möchte, so lange die medizinische und pflegerische Versorgung an diesem Ort sichergestellt ist. Anschließend war es notwendig geworden, die bisherigen Qualitätsprüfungs-Richtlinien häusliche Krankenpflege (QPR-HKP) an die neuen Regelungen zur außerklinischen Intensivpflege anzupassen. ...