Hamburg/Berlin // Die DAK darf vorläufig den Zuschlag für die StomaAusschreibung erteilen, bis vor Gericht endgültig entschieden wird. Mit einem eindringlichen Appell hat die Initiative "Faktor Lebensqualität" auf die Entscheidung des Landessozialgerichts Hamburg zu Ausschreibungen in der Stoma-Versorgung reagiert: "Die Politik muss dringend die Lücke bei Ausschreibungen schließen, die sich durch die aktuelle Gerichtsentscheidung leider deutlich zeigt", sagte Ben Bake, Sprecher der Initiative, in einer Pressemitteilung. Das Bundesversicherungsamt hatte der DAK diese Ausschreibung mit sofortiger Wirkung untersagt. Dagegen hat die Krankenkasse geklagt. Ob die Ausschreibung zulässig ist, wird nun im Hauptsacheverfahren entschieden. Die DAK kann bis dahin die Ausschreibung umsetzen. ...