CAREkonkret - 04.07.2025 | Mathias Steinbuck | ANALYSE & MEINUNG

Ein Schritt, der wirklich etwas bewirken kann

Von Mathias Steinbuck Bisher mussten Pflegeeinrichtungen ihre Anwerbekosten selbst tragen. Nun können die Einrichtungen in der Pflegesatzverhandlung ihre Aufträge an Vermittlungsagenturen vorlegen und damit pauschal 12.500 Euro pro anzuwerbender Pflegefachkraft in den Pflegesatz einpreisen. Die Anzahl der Vermittlungsaufträge muss zur Einrichtung passen, also in einer angemessenen Größenordnung sein. Einrichtungen, die selbst im Ausland anwerben und dafür zertifiziert sind, geben statt der Vorlage der Vermittlungsaufträge eine Verpflichtungserklärung ab. Ein nachträglicher Erfolgsnachweis beziehungsweise Rückforderungen sind ausgeschlossen. Sehr bedeutsam ist auch, dass klargestellt wird, dass diese Kosten außerhalb des externen Vergleichs laufen, also nicht am Ende der Pflegesatzverhandlung über ...
Neugierig geworden?
Jetzt einloggen und weiterlesen!
Melden Sie sich jetzt an und Sie erhalten Zugriff auf sämtliche Inhalte Ihrer VincentzWissen Bibliothek. Sie haben noch keinen Zugriff? Dann schließen Sie jetzt das kostenpflichtige Abo ab und wählen Sie aus unseren umfangreichen Abo-Modellen die für Sie infrage kommende Variante aus. Oder wählen Sie das Probeabo, mit dem Sie Vincentz Wissen vier Wochen lang kostenlos testen können.
Login
Probeabo
(5 Lizenzen)
Abonnement (5 Lizenzen)