Von Mathias Steinbuck Bisher mussten Pflegeeinrichtungen ihre Anwerbekosten selbst tragen. Nun können die Einrichtungen in der Pflegesatzverhandlung ihre Aufträge an Vermittlungsagenturen vorlegen und damit pauschal 12.500 Euro pro anzuwerbender Pflegefachkraft in den Pflegesatz einpreisen. Die Anzahl der Vermittlungsaufträge muss zur Einrichtung passen, also in einer angemessenen Größenordnung sein. Einrichtungen, die selbst im Ausland anwerben und dafür zertifiziert sind, geben statt der Vorlage der Vermittlungsaufträge eine Verpflichtungserklärung ab. Ein nachträglicher Erfolgsnachweis beziehungsweise Rückforderungen sind ausgeschlossen. Sehr bedeutsam ist auch, dass klargestellt wird, dass diese Kosten außerhalb des externen Vergleichs laufen, also nicht am Ende der Pflegesatzverhandlung über ...