Schon 1994 bei der Novelle des Krankenpflegegesetzes, das seinerzeit zum Gesundheits- und Krankenpflegegesetz avancierte, waren die Vorbehaltsaufgaben der Fachpflege Gegenstand der Beratungen. Hilde Steppe und Elisabeth Beikirch, Grand Dames der Pflege, sie waren die Promotorinnen eines modernen Professionsverständnisses in der Pflege. Am Freistaat Bayern ist seinerzeit die Aufnahme von Vorbehaltsaufgaben in das auf die Ausbildung hin fokussierte Gesundheits- und Krankenpflegegesetz gescheitert. Über den Umweg der im SGB XI verankerten verantwortlichen Pflegefachkraft, § 71 SGB XI, häufig fälschlicherweise mit der PDL gleichgesetzt, und den in den untergesetzlichen Normierungen des SGB XI verankerten Steuerungsfunktionen der Pflege, sind nun die Vorbehaltsaufgaben in § ...