Text: Michael Irmler Im vorangegangenen ersten Teil haben wir uns mit den möglichen rechtlichen Folgen einer Schadensverursachung einer Pflegefachkraft beschäftigt. Neben dem Arbeits- und Strafrecht ist eine sehr häufige Folge das Haftungsrecht, d.h. dass z.B. der Patient nach einem Pflegefehler Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld verlangt. Bei der Klärung der Voraussetzungen, unter welchen eine Pflegefachkraft zivilrechtlich für einen durch sie verursachten Schaden haftet, sind drei Punkte wichtig: Zunächst muss die Pflegefachkraft den Patienten in einem seiner Rechte verletzt haben. Dabei kann es um die ...