Der Gründungsausschuss für eine Landespflegekammer Baden-Württemberg konnte mittlerweile über 114 000 Pflegekräfte als Mitglieder einer künftigen Kammer erfassen. In dem Schreiben werden die Pflegekräfte in den kommenden Tagen vom Gründungsausschuss über ihre Erfassung und das weitere Vorgehen zu ihrer Registrierung informiert. Die erfassten Pflegekräfte haben bis zum 23. Februar 2024 Zeit, eine Einwendung gegen ihre geplante Registrierung einzulegen. Die Landespflegekammer wird nur errichtet, wenn mindestens 60 Prozent der Pflegekräfte keine Einwendung gegen die Registrierung einlegen. Wird das Quorum erreicht, dann wird als nächster Schritt die Wahl zur ersten Vertreterversammlung der Kammer durchgeführt. Tritt diese erstmalig zusammen, ist die ...