Nachdem erfolgreichen Erstgespräch (siehe auch Ausgabe Februar 2024) müssen durch die Pflegedienstleitung die vereinbarten Leistungen gut geplant und integriert werden. Der Besuchsplan, auch Leistungsplanung genannt, stellt die vereinbarten Leistungen in der Art dar, dass die geplanten Leistungen und deren Dauer eine Kostendeckung gewähren. In der Leistungsplanung steuern Sie die pauschalen Leistungen und die zeitbezogenen Leistungen. Wichtig ist, dass Ihre Mitarbeiter diese Leistungen kennen und verstehen. Ich empfehle Ihnen, die in der Leistungsplanung hinterlegten Einsatzdauern eher eng zu bemessen. Mitarbeiter adaptieren sich schnell an großzügige ...