Die sogenannte Grundlohnsummensteigerung nach § 71 SGB V darf nicht als pauschale Deckelung von Vergütungssteigerungen interpretiert werden. Stattdessen hat die gesetzlich verankerte Tariftreue Vorrang, sofern sie höhere Personalkosten mit sich bringt. Private Leistungserbringerverbände hatten hierzu in Niedersachsen ein Schiedsverfahren angestrengt. Heraus kam eine Entscheidung mit potenzieller bundesweiter Signalwirkung. "Richtungsweisend" nennen die Beteiligten den Schiedsspruch - und das nicht ohne Grund. "Das ist ein Meilenstein", sagt Andreas Ditter, Leiter der Geschäftsstelle Nord beim Bundesverband Ambulante Dienst und Stationäre Einrichtungen (bad). "Bislang argumentierten viele Kassen, sie dürften die Grundlohnsummensteigerung nicht überschreiten - das sei gesetzlich untersagt. Jetzt ist klar: Höhere ...