Die Bundesarbeitsgemeinschaft spezialisierter Leistungserbringer "Wunde" e.V. (BAG-Wunde) hat den kürzlich veröffentlichten Schiedsspruch zur spezialisierten Versorgung chronischer und schwerheilender Wunden in Nordrhein-Westfalen als unzureichend kritisiert. Obwohl der Verband die formale Etablierung eines spezialisierten Versorgungssegments grundsätzlich begrüßt, reiche der Schiedsspruch nicht aus, um die strukturellen und qualitativen Mängel in der ambulanten Wundversorgung wirksam zu beheben. Die im Schiedsspruch festgelegte Vergütung von 45,09 Euro pro Verbandwechsel für tarifangelehnte Pflegedienste (TVöD-Anlehner) gewährleiste keine vollumfängliche Deckung der tatsächlichen Kosten, so die BAG-Wunde. Die Pauschalvergütung spiegele weder die realen Personalkosten noch die Aufwendungen für Fort- und Weiterbildung, Materialeinsatz ...