Zum Leiten einer Tagespflege gilt es die wesentlichen Gesetzte zu kennen. Neben dem Rahmenvertrag § 75 SGB XI sind besonders die Maßstäbe und Grundsätze der Qualitätssicherung (§ 113 SGB XI) der teilstationären Pflege eine wesentliche Grundlage des Betriebs einer Tagespflege. Landesrahmenverträge für die teilstationäre Pflege nach § 75 SGB XI werden für jedes Bundesland geschlossen und unterscheiden sich inhaltlich. Die Rahmenverträge regeln lt. § 75 Absatz 2 SGB XI u.a.: Mit zunehmender Größe einer Tagespflege Iwachsen die Hygiene-Anforderungen. Ausführungen der Rahmenverträge ...