Die Anerkennungspartnerschaft ist Teil des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung von Ende 2023 (sog. FEG 2.0) und steht nun als § 16 d Absatz 3 im Aufenthaltsgesetz. Bisher mussten Fachkräfte, sofern sie nicht über eine zwischenstaatliche Vermittlungsabsprache angeworben wurden, immer erst auf einen Defizitbescheid der Anerkennungsbehörde warten - und das dauerte teils bis zu einem Jahr. Mit der neuen Anerkennungspartnerschaft können ausländische Fachkräfte nun schneller ein Visum für die Einreise nach Deutschland erhalten und hier auch tätig werden, auch wenn sie noch nicht die berufliche Anerkennung bei der deutschen Anerkennungsbehörde eingeleitet oder erfolgreich abgeschlossen haben. Dies hilft besonders ...