Nach Recherchen des gemeinnützigen Bund der Steuerzahler (BdSt) kam es infolge der Corona-Pandemie zu milliardenschwerem Abrechnungsbetrug durch einzelne Teststellenbetreiber. Um die Chance zu wahren, diese Betrügereien auch künftig noch aufdecken zu können, drang der BdSt zuletzt beim Bundesgesundheitsministerium auf eine Novelle der Coronavirus-Testverordnung. Diese Novelle ist nun Anfang Dezember 2024 noch in Kraft getreten. Ohne diese Novelle wäre die Pflicht von ehemaligen Coronateststellen-Betreibern, Abrechnungsunterlagen aufzubewahren, am 31. Dezember 2024 geendet. Die Novelle verlängert nun diese Aufbewahrungsfrist bis Ende 2028. Die Fristverlängerung "kurz vor Toresschluss" wertet der BdSt als "Teilerfolg" und ersten Schritt. Jetzt komme es darauf an, "die neu gewonnene ...