Foto: Florentine Sießegger Thomas Sießegger Organisationsberater und Sachverständiger für ambulante Pflege- und Betreuungsdienste, Beratung sollte ein selbstständiges Leistungsangebot eines Pflegedienst sein, neben den Leistungen des SGB V, des SGB XI, den Privatzahlerleistungen und denen des SGB XII. Uber Beratung kann die Steuerung eines ambulanten Dienstes massiv unterstützt werden. Sowohl die Auswahl der Kunden als auch der Leistungsumfang können durch entsprechend gute, sich wiederholende und sensible Beratung erfolgen, wenn sie in regelmäßigen Intervallen durchgeführt wird. Kunden müssen Beratung allerdings oft erst einmal schätzen lernen, denn sie können sich letztlich nicht selbst vollumfänglich ...