Die Demenzerkrankung ruft einen Abbauprozess des Gehirns hervor und die geistigen und körperlichen Fähigkeiten der Betroffenen lassen nach und nach ab. Menschen mit Demenz sind jedoch keinesfalls automatisch von der Haftung ausgeschlossen. Eine Haftung ist nach dem Gesetz dann ausgeschlossen, wenn die betroffene Person deliktsunfähig ist. Die Deliktsfähigkeit ist die Fähigkeit, für eine sogenannte unerlaubte Handlung zur Verantwortung gezogen zu werden. Die Deliktsfähigkeit ist abhängig von der Einsichtsfähigkeit des Verursachers in eine unerlaubte Handlung. Diese wiederum setzt voraus, dass der Verursacher noch in der Lage ist zu erkennen, dass sein Handeln nicht rechtmäßig ist. Dies ist immer eine ...