Frau Szepan, seit dem 1. Juli 2008 hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass gemäß § 72 SGB XI mehrere oder alle selbständig wirtschaftenden Einrichtungen (§ 71 Abs. 1 u. 2 SGB XI) eines Pflegeeinrichtungsträgers, die örtlich und organisatorisch miteinander verb- unden sind, einen einheitlichen Versorgungsvertrag schließen können den Gesamtversorgungsvertrag. Warum sperren sich die Kassen eigentlich so gegen diese vom Gesetzgeber vorgesehen Verträge? Für den Kunden bzw. Patienten ist es doch durchaus positiv, wenn er alles aus einer Hand bekommt - oder nicht? Nadine-Michele Szepan: Wie kommen Sie darauf, dass die Kassen sich sperren? Alleine in sechs Bundesländern wurden mehr als ...