Prof. Ronald Richter: Rechtsanwalt in Hamburg und Inhaber von RICHTERRECHTSANWÄLTE, Foto: Tom Pingel Die Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und die Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI ("MuG") in der ambulanten Pflege wurden zum 01.01.2023 geändert. Inzwischen sind weitere Uberarbeitungen und Aktualisierungen mit Inkrafttreten zum 01.07.2023 angekündigt worden. Die Arbeit an den "MuG" bleibt also eine ewige Aufgabe. Die Änderungen zum 01.01.2023 betrafen die Aufnahme zwei neuer Kapitel - zu Maßnahmen in Krisensituationen (Teil 2) und zum anderen zur elektronischen Pflegedokumentation. ...