INTERVIEW: KERSTIN SCHNEIDER Zunächst folgt aus dem PSG I die Notwendigkeit, Anerkennungskriterien für die neuen "Entlastungsangebote" erstmals festzulegen. Bei den bereits bisher anerkennungsfähigen "Betreuungsangeboten" gibt es in NRW die Sondersituation, dass der deutliche Schwerpunkt der Angebote im gewerblichen und nicht wie in anderen Bundesländern im ehrenamtlichen Bereich liegt. Dabei gibt es auch eine hohe Anzahl kleinerer Dienste und gewerblich tätiger Einzelkräfte. Hier hat sich im Rahmen der Überarbeitung herausgestellt, dass in der Vergangenheit das bereits nach den alten bundesrechtlichen Vorgaben bestehende Erfordernis der "pflegefachlichen Anleitung" nicht in allen Fällen berücksichtigt wurde. Hierzu ...