Text: Kathrin Mangold Jede Pflegeeinrichtung ist nach § 112 Abs. 1 SGB XI verpflichtet, Maßnahmen der Qualitätssicherung zu ergreifen, ein Qualitätsmanagement nach Maßgabe der Vereinbarungen nach § 113 vorzuhalten, Expertenstandards nach § 113a anzuwenden sowie bei Qualitätsprüfungen nach § 114 mitzuwirken. Im Hinblick auf die Uberprüfung der Einhaltung von Qualitätsstandards führt das Gesetz weiter aus, dass der Medizinische Dienst (MD) regelhaft einmal im Jahr in jeder zugelassenen Pflegeeinrichtung eine Qualitätsprüfung durchführen soll. Die näheren Details hierzu regelt für den ambulanten Bereich ...