Der Sächsische Landtag hat am 20. März 2024 das "Gesetz zur Reform des Sächsischen Heimrechts" (Drs. 7/14987) beschlossen. Die bisherige Fachkraftquote soll damit nun wegfallen. Das neue "Sächsische Wohnteilhabegesetz " (SächsWTG) ersetzt das bisherige "Sächsische Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz" und schafft einen neuen regulatorischen Rahmen für verschiedene Wohnformen für Pflegebedürftige, darunter Pflegeheime und ambulant betreute Wohngemeinschaften. Die Expert:innen von KMR-Rechtsanwälte weisen auf ihrer Website darauf hin, dass mit diesem Gesetz die bisherige Pflichtquote für Fachkräfte in vollstationären Pflegeeinrichtungen wegfällt. Stattdessen wird ein flexiblerer Personaleinsatz ermöglicht, der sich nach den tatsächlichen Bedürfnissen der Pflegebedürftigen richtet, was Markus Scholz, der pflegepolitische ...