Nach intensiven Verhandlungen zwischen den bayerischen Kranken- und Pflegekassen, den Bezirken und dem Bayerischen Roten Kreuz (BRK) wurde eine Einigung über die Vergütung für die ambulante Pflege erzielt. Das teilte das BRK am 28. November mit. Die neu vereinbarten Sätze sollen die Versorgungssicherheit im Freistaat langfristig sichern und treten am 1. Januar 2025 in Kraft. Die Verhandlungen betrafen sowohl Leistungen nach § 36 SGB XI als auch die Häusliche Krankenpflege nach SGB V. BRK-Präsidentin Angelika Schorer betonte die Bedeutung des Ergebnisses: "Dieser Erfolg ist bedeutsam für die Pflegedienste des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK). Die bisher unzureichende Finanzierung hat ...