CAREkonkret - 02.09.2016 | AMBULANTE DIENSTE
Kommune stellt klar

Kein Personenbeförderungsschein bei Gefälligkeitsfahrten notwendig

Essen // Mitarbeiter von ambulanten Pflegediensten, die gelegentlich Patienten zum Arzt oder zu einem Spaziergang fahren, brauchen nicht im Besitz eines Personenförderungsscheins zu sein. Das bestätigte unlängst die Kreisverwaltung Neuwied in Rheinland-Pfalz. Einzige Voraussetzung: Die Fahrt muss unentgeltlich erfolgen. Auf diesen Standpunkt hatte sich ein Pflegedienst in Rheinland-Pfalz gestellt, wie der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) mit Sitz in Essen mitteilt. Zuvor hatte sich ein örtlicher Taxi-Unternehmer bei der Kreisverwaltung über die kostenlosen Fahrten beschwert: Nach dessen Meinung waren die Gefälligkeitsfahrten gewerbliche Fahrten, die dem Personenbeförderungsgesetz unterliegen und demnach einen gültigen Personenbeförderungsschein verlangen. Michael Greiner, Rechtsanwalt und bad-Referent ...
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