CAREkonkret
- 27.08.2021
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Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Münchenstift schließt Vereinbarung
München // Am 5. August wurde die neue Betriebsvereinbarung Arbeitszeitkonto von der Geschäftsführung der Münchenstift GmbH und vom Betriebsrat unterzeichnet. Sie tritt ab 1. September 2021 in Kraft, Dies teilte das städtische Unternehmen in einer Pressemitteilung mit. Die Vereinbarung sei ein weiterer Baustein auf dem Weg des Unternehmens, "Münchens bester und innovativster Seniorendienstleister mit den glücklichsten Bewohner:innen und den zufriedensten Mitarbeitenden zu werden", so die Münchenstift GmbH. Sinn und Zweck dieser Betriebsvereinbarung sei eine Regelung des Arbeitszeitkontos gemäß § 10 TVöD-B. Das Ampelkonto soll eine Uberforderung und Uberlastungssituation vermeiden und gleichzeitig dem Arbeitgeber ermöglichen, auf den ...