Von Prof. Ronald Richter Am 13. Juli2024 sind die "Qualitätsprüfungs-Richtlinien häusliche Krankenpflege und außerklinische Intensivpflege (QPR-HKP und AKI)" nach Genehmigung durch das Bundesgesundheitsministerium in Kraft getreten (§ 275b Abs. 1 Satz 4 SGB V i.V.m. § 283 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB V). Die QPR-HKP und AKI dienen als verbindliche Grundlage für die Prüfung der Qualität und der Abrechnungen von Leistungserbringern mit Verträgen gemäß § 132a Abs 4 oder § 132l Abs. 5 SGB V nach einheitlichen Kriterien. Die Qualitäts- und Abrechnungsprüfungen auf Grundlage dieser Richtlinien sollen dazu beitragen, eine größere Transparenz in das ...