Altenheim - 01.05.2016 | Sascha Engelke | PANORAMA
Finanzierung der Ausbildung in der Pflege

Niedersachsen regelt Azubi-Anteil am Stellenschlüssel

Die niedersächsische Pflegesatzkommission hat eine Empfehlung für den Anteil der Auszubildenden am Stellenschlüssel ausgesprochen. Diese macht eine vollständige Refinanzierung der Azubis möglich. Nach § 82a Abs. 2 SGB XI ist die Ausbildungsvergütung im Bereich der allgemeinen Pflegeleistungen (Pflegesätze) berücksichtigungsfähig. Dabei stehen den Kosten durch die Ausbildungsvergütung die produktiven Arbeitsleistungen der Auszubildenden gegenüber. Diese sind bei der Bestimmung der Beträge, die für die Ausbildungsvergütungen im Pflegesatz zu berücksichtigen sind, anzurechnen. Die Anrechnung erfolgt, indem die Auszubildenden bei der vorzuhaltenden Personalmenge anteilig Pflegehilfskräfte ersetzen Mit der Empfehlung vom29. Januar 2016 hat die Pflegesatzkommission diese Anrechnung produktiver Arbeitsleistungen der Auszubildenden auf ...
Neugierig geworden?
Jetzt einloggen und weiterlesen!
Melden Sie sich jetzt an und Sie erhalten Zugriff auf sämtliche Inhalte Ihrer VincentzWissen Bibliothek. Sie haben noch keinen Zugriff? Dann schließen Sie jetzt das kostenpflichtige Abo ab und wählen Sie aus unseren umfangreichen Abo-Modellen die für Sie infrage kommende Variante aus. Oder wählen Sie das Probeabo, mit dem Sie Vincentz Wissen vier Wochen lang kostenlos testen können.
Login
Probeabo
(5 Lizenzen)
Abonnement (5 Lizenzen)