Altenheim - 02.01.2025 | Eike Klaan | PANORAMA UNTERWEGS

Rechtsvakuum in Sachsen

Im April 2024 hat das Sächsische Wohnteilhabegesetz (SächsWTG) das Sächsische Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz (SächsBeWoG) abgelöst. Allerdings hat es das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt bis heute versäumt, die dazugehörige Durchführungsverordnung (DVO) zu erlassen. Die alte SächsBe-WoGDVO gilt nicht mehr und die Sächsische Wohnteilhabeverordnung (SächsWTVO) ist noch immer nicht in Kraft. Das hierdurch entstandene Rechtsvakuum ist ein Problem für alle Beteiligten. Foto: KMR Höchste Zeit, dass der Verordnungsgeber die Maßgabe des Gesetzgebers endlich umsetzt. Eike Klaan, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, KMR Rechtsanwälte ...
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