Diese Entscheidung, ergangen unter dem Aktenzeichen 10 O 208/23 vom 05.12.2024, hebt die Verpflichtungen von Pflegeeinrichtungen hervor, notwendige Sicherungsmaßnahmen zu implementieren und kontinuierlich anzupassen, um die Sicherheit sturzgefährdeter Bewohner zu gewährleisten. Hintergrund des Falls: Die Klägerseite, vertreten durch den Erben der verstorbenen Bewohnerin, argumentierte, das Pflegeheim habe erforderliche Prophylaxemaßnahmen vernachlässigt, obwohl die Sturzgefahr der damals dementen Bewohnerin bekannt war. Innerhalb eines Zeitraums von nur sieben Wochen stürzte die Erblasserin mindestens 13-mal, was zu erheblichen Verletzungen und Krankenhausaufenthalten führte. Der Kläger sah einen klaren Zusammenhang zwischen den mehrfachen Stürzen und dem mangelhaften Handeln der Heimleitung in Bezug auf die ...